Was Sie über uns wissen sollten:
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Firma: BOLLINGER
Natursteine; Steinpflege; Dienstleistungen |
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Verantwortlicher
gemäß § 6 TDG / § 10 MDStV : Günther Bollinger
Copyright-Hinweise:
Für Bestellungen Online, Telefonisch Hinweise zum Widerrufs- / Rücktrittsrecht - es gelten auf jeden Fall vorrangig die derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu Rücktritt und Widerruf für alle Bestellungen die Sie als Verbraucher geschlossen habenEndverbraucher können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat, ohne Angabe von Gründen schriftlich (Brief, Fax oder eMail) widerrufen. die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. jegliche Rücksendung von Waren ist im Voraus telefonisch schriftlich oder per eMail anzumelden und mit uns abzusprechen. Die Rücksendung erfolgt auf unsere Kosten und Gefahr - Ausnahmen nachfolgend Sie können, sofern Sie den Vertrag als Verbraucher geschlossen haben, ihre
Bestellung innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt der Lieferung
ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die
rechtzeitige Absendung paketfähiger Ware bzw. bei nichtpaketfähiger Ware das
rechtzeitige Zusenden des Rücknahmeverlangens (für ausreichende Verpackung
haben Sie zu sorgen). Der Widerruf muss in jedem Fall schriftlich an die auf
der Rechnung angegebene ladungsfähige Anschrift erfolgen. Die Kosten der
Rücksendung tragen wir, es sei denn, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und der Warenwert einen Betrag von 40,00 (vierzig) € unterschreitet. Wurde die Ware durch Sie bereits genutzt, behalten wir
uns vor, hierfür eine Vergütung zu verlangen. Ferner sind Sie verpflichtet,
eine durch Sie verursachte Beschädigung zu ersetzen.
wichtiger Auszug aus unten stehenden AGB's Stein Schutz-Pflege-Reinigungsprodukte, Anti Rutsch, Betonlasur und andere: Hier handelt es sich um Produkte welche nicht für alle Natur- und/oder Kunststeine geeignet sind, bzw. auf den verschieden Materialien unterschiedlich reagieren könnten. Es ist auf die richtige und vorgeschriebene Verwendung zu achten. Für alle Produkte gilt - BITTE immer zuerst an unauffälliger Stelle testen - für Schäden, gleich welcher Art, wird keinerlei Schadensersatz übernommen.
Verpackungsverordnung
Datenschutzerklärung
Anonyme Datenerhebung
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(AGB’s) LIEFER- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN der Firma BOLLINGER Natursteine; Steinpflege
Diese Bedingungen beziehen sich auch auf Lieferungen von Natursteinprodukten und erscheinen daher für andere Waren bzw. Dienstleistungen etc. als unlogisch und unsinnig.
I ALLGEMEINES:
1. Für
alle Angebote und Aufträge gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen.
Diese werden durch Auftragserteilung zum
Vertragsbestandteil. Bedingungen des Auftraggebers verpflichten
uns nicht, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Mündliche
Nebenabreden oder sonstige Abweichungen haben nur Gültigkeit, wenn diese von
uns schriftlich bestätigt werden.
II ANGEBOT
und ABSCHLUß:
1. Schriftliche
Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Der Kaufvertrag kommt erst
durch diese Bestätigung zustande.
2. Mündliche
Aufträge kommen durch unsere Lieferung auch ohne Bestätigung zustande. Mit der
Lieferung werden unsere AGB’s
anerkannt
und akzeptiert.
3. Für
Aufträge, deren Auslieferung sich auf mehr als 3 Monate erstreckt, behalten wir
uns vor, die zum Zeitpunkt der Lieferung
geltenden
Tagespreise zu berechnen.
4. Rollgelder,
Waggonzustellgebühren und Wiegegebühren am Bestimmungsort der Lieferung gehen
zu Lasten des Auftraggebers.
Fracht, Zoll und Gewichtsangaben sind unverbindlich.
5. Mengenangaben werden bei der Berechnung
auf die tatsächlich gelieferte oder gewogene Menge abgeändert. Über oder
Unterlieferungen
der bestellten Menge auf ganze Paletten, Big Bag’s, Kisten
oder sonstige Verpackungseinheiten sind branchenüblich und kommen zur
Berechnung.
III LIEFERUNG:
1. Die
Lieferfristen beginnen mit dem Empfang der vollständigen Unterlagen.
2. Lieferzeiten
werden unter Berücksichtigung eines normalen Produktionsablaufes angegeben und
sind annähernde Erfahrungswerte.
Überschreitungen
der Lieferzeit berechtigen den Käufer nicht zu Rücktritt oder
Schadensersatzansprüchen.
3. Unvorhergesehene
Hindernisse wie höhere Gewalt, Streik, Fabrikationshindernisse, unbeabsichtigte
Beschädigungen und unver-
mutete
Fehler im Rohmaterial entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfrist und
berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teil-
weise
zurückzutreten, falls die Ausführung für uns unzumutbar wird.
4. Das
Transportrisiko trägt immer der Auftraggeber – auch wenn der Transport von uns
ausgeführt oder von uns beauftragt wird.
5. Bei
vereinbarten Preisen „frei Baustelle“ oder „frei Haus“ ist die Voraussetzung,
dass mit einem LKW-Zug (bis 25 to) risikolos
angefahren
werden kann. Bei Material welches nicht abgekippt werden kann, hat der Kunde
für einen Stapler oder Ähnliches
Ladegerät
bei der Anlieferung zu sorgen. Entstehende Mehrkosten für Wartezeiten etc.
trägt der Empfänger.
IV ZAHLUNG:
1. Die
Zahlung hat normalerweise sofort bei Anlieferung, spätestens bei
Rechnungserhalt zu erfolgen, soweit von uns keine anders-
lautenden
Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich zugesagt sind.
2. Bei
verspäteter Zahlung sind wir berechtigt bankübliche Verzugszinsen sowie
Mahngebühren ohne Nachweis zu berechnen.
3. Die
Annahme von Schecks erfolgt unter Vorbehalt. Anfallende Gebühren und Kosten
trägt der Rechnungsschuldner.
4. Aufrechnungen
mit Ansprüchen aller Art gegen unsere Forderungen sind ausgeschlossen. Dies
gilt auch für den Fall, dass die
gelieferte
Ware mangelhaft ist.
5. Erscheint
uns die Zahlungsfähigkeit oder –willigkeit des Käufers zweifelhaft, sind wir
nach eigenem Ermessen, auch nach
Abschluss
eines Liefervertrages berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheitsleistungen sowie
die sofortige Begleichung schon
Bestehender,
auch wenn noch nicht fälliger, Forderung zu verlangen oder vom Vertrag
zurückzutreten.
6. Nach
fruchtloser Mahnung übergeben wir die Forderung einem Inkassobüro zu Einzug –
die hierdurch entstehenden Kosten
trägt
der Schuldner.
V GEWÄHRLEISTUNG:
1. Die gelieferten Waren sind unverzüglich
auf Mängel zu untersuchen. Reklamationen müssen sofort nach Eingang der Ware
schriftlich geltend gemacht werden.
2. Beanstandungen
der Ware muss nach erfolgtem Augenschein vor dem Abladen erfolgen. Reklamationen nach Verarbeitung
oder
Teilverarbeitung des Materials werden abgelehnt.
3. Trifft
eine Sendung im beschädigten Zustand ein, so ist der Empfänger verpflichtet den
Schaden bahnamtlich, durch den Spediteur
oder
durch den Fahrer festzustellen und bestätigen zu lassen. Eventuelle sich
hieraus ergebende Ansprüche (bei Transportschäden)
sind
vom Empfänger selbst gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen.
4. Bei
begründeten Beanstandungen sind wir berechtigt nachzubessern. Im übrigen
besteht nur ein Anspruch auf Ersatz. Rücktritt
oder
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5. Natursein
kann in Körnung, Farbe, Beschaffenheit und Struktur leicht wechseln.
Unregelmäßigkeiten dieser Art, kleine Flecken,
Adern
und Schattierungen, kleinere Maßabweichungen, sind keine Materialfehler und
berechtigen nicht zur Beanstandung.
Muster
können aus diesen Gründen das Material nur annähernd wiedergeben.
6. Bei
Lieferungen von losem Material, insbesondere bei gebrauchtem Material, sind
Schmutzanteile bis zu 5% erlaubt und berechtigen
nicht zu Gewichtsabzügen.
7.
Stein
Schutz-Pflege-Reinigungsprodukte, Anti Rutsch, Betonlasur und andere:
Hier handelt es sich um
Produkte welche nicht für alle
Natur-
und/oder Kunststeine geeignet sind, bzw. auf den verschieden
Materialien unterschiedlich reagieren könnten. Es ist auf die richtige
und
vorgeschriebene Verwendung zu achten. Für alle Produkte gilt - BITTE
immer zuerst an unauffälliger Stelle testen - für Schäden,
gleich
welcher Art, wird keinerlei Schadensersatz übernommen.
VI EIGENTUMSVORBEHALT:
1. Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten
unser Eigentum.
2. Pfändungen
durch Dritte sind uns unverzüglich mitzuteilen.
3. Weiterverarbeitung
oder dergleichen sind im normalen Geschäftsverlauf gestattet. Der
Eigentumsvorbehalt bezieht sich auf die vom
Käufer
weiterverarbeitete oder weiterverkaufte Sache. In diesem Fall erlangen wir das
Miteigentum an der neuen Sache, wobei eine
Wertsteigerung nur uns zugute
kommt. Im Falle des Weiterverkaufes, der Weiterverarbeitung oder im Falle der
Verbindung mit beweglichen
oder unbeweglichen Sachen Dritter, tritt der Käufer
uns schon jetzt alle Forderungen gegenüber Dritten mit der Befugnis zur
Einziehung,
sicherheitshalber ab. Auf Verlangen sind uns Namen der
Drittschuldner mitzuteilen, sowie der Dritt-
Schuldner
über die Forderungsabtretung zu informieren. Der Käufer hat hier eine
lückenlose Auskunftspflicht uns gegenüber.
VII ERFÜLLUNGSORT
und GERICHTSSTAND:
1. Erfüllungsort
für den Vertrag ist 82380 Peißenberg. Gerichtsstand ist Weilheim/Obb
© 1999-2010, Bollinger Naturstein/Steinpflege